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   BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63   

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https://dejure.org/1965,4225
BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63 (https://dejure.org/1965,4225)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1965 - VI ZR 210/63 (https://dejure.org/1965,4225)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1965 - VI ZR 210/63 (https://dejure.org/1965,4225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 521
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
    Mag auch die Unfallbeschädigung einen Anstoß dazu gegeben haben, daß sich der Kläger mehr auf eine Ausweitung des Kantinenhandels verlegte und sein Geschäft den oben erwähnten Strukturwandel erfuhr, so könnte der Nutzen, der ihn mit der Zeit hieraus erwuchs, auf den hier in Rede stehenden Schaden doch nur angerechnet werden, wenn er mit dem Unfall adäquat zusammenhinge, das Schadensereignis jenes Unfalls also allgemein geeignet gewesen wäre, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und wenn die Anrechnung den Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspräche (vgl. RGZ 146, 275, 277, f; BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52]; 10, 107, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29, 33) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58].
  • BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52

    Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung

    Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
    Mag auch die Unfallbeschädigung einen Anstoß dazu gegeben haben, daß sich der Kläger mehr auf eine Ausweitung des Kantinenhandels verlegte und sein Geschäft den oben erwähnten Strukturwandel erfuhr, so könnte der Nutzen, der ihn mit der Zeit hieraus erwuchs, auf den hier in Rede stehenden Schaden doch nur angerechnet werden, wenn er mit dem Unfall adäquat zusammenhinge, das Schadensereignis jenes Unfalls also allgemein geeignet gewesen wäre, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und wenn die Anrechnung den Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspräche (vgl. RGZ 146, 275, 277, f; BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52]; 10, 107, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29, 33) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58].
  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 113/52

    Vorteilsausgleichung

    Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
    Mag auch die Unfallbeschädigung einen Anstoß dazu gegeben haben, daß sich der Kläger mehr auf eine Ausweitung des Kantinenhandels verlegte und sein Geschäft den oben erwähnten Strukturwandel erfuhr, so könnte der Nutzen, der ihn mit der Zeit hieraus erwuchs, auf den hier in Rede stehenden Schaden doch nur angerechnet werden, wenn er mit dem Unfall adäquat zusammenhinge, das Schadensereignis jenes Unfalls also allgemein geeignet gewesen wäre, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und wenn die Anrechnung den Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspräche (vgl. RGZ 146, 275, 277, f; BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52]; 10, 107, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29, 33) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58].
  • RG, 04.01.1935 - V 173/34

    Besteht ein den Ausgleich von Schaden und Vorteil rechtfertigender Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
    Mag auch die Unfallbeschädigung einen Anstoß dazu gegeben haben, daß sich der Kläger mehr auf eine Ausweitung des Kantinenhandels verlegte und sein Geschäft den oben erwähnten Strukturwandel erfuhr, so könnte der Nutzen, der ihn mit der Zeit hieraus erwuchs, auf den hier in Rede stehenden Schaden doch nur angerechnet werden, wenn er mit dem Unfall adäquat zusammenhinge, das Schadensereignis jenes Unfalls also allgemein geeignet gewesen wäre, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und wenn die Anrechnung den Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspräche (vgl. RGZ 146, 275, 277, f; BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52]; 10, 107, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29, 33) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58].
  • BGH, 05.05.1961 - VI ZR 194/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
    Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil ist durch das Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1961 - VI ZR 194/60 - zurückgewiesen worden.
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