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BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadenseratz auf Grund eines Unfalls - Anspruch auf Gewinnausfall und Vergütungsersatz
Papierfundstellen
- VersR 1965, 521
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
Mag auch die Unfallbeschädigung einen Anstoß dazu gegeben haben, daß sich der Kläger mehr auf eine Ausweitung des Kantinenhandels verlegte und sein Geschäft den oben erwähnten Strukturwandel erfuhr, so könnte der Nutzen, der ihn mit der Zeit hieraus erwuchs, auf den hier in Rede stehenden Schaden doch nur angerechnet werden, wenn er mit dem Unfall adäquat zusammenhinge, das Schadensereignis jenes Unfalls also allgemein geeignet gewesen wäre, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und wenn die Anrechnung den Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspräche (vgl. RGZ 146, 275, 277, f; BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52]; 10, 107, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29, 33) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58]. - BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52
Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung …
Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
Mag auch die Unfallbeschädigung einen Anstoß dazu gegeben haben, daß sich der Kläger mehr auf eine Ausweitung des Kantinenhandels verlegte und sein Geschäft den oben erwähnten Strukturwandel erfuhr, so könnte der Nutzen, der ihn mit der Zeit hieraus erwuchs, auf den hier in Rede stehenden Schaden doch nur angerechnet werden, wenn er mit dem Unfall adäquat zusammenhinge, das Schadensereignis jenes Unfalls also allgemein geeignet gewesen wäre, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und wenn die Anrechnung den Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspräche (vgl. RGZ 146, 275, 277, f; BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52]; 10, 107, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29, 33) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58]. - BGH, 17.06.1953 - VI ZR 113/52
Vorteilsausgleichung
Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
Mag auch die Unfallbeschädigung einen Anstoß dazu gegeben haben, daß sich der Kläger mehr auf eine Ausweitung des Kantinenhandels verlegte und sein Geschäft den oben erwähnten Strukturwandel erfuhr, so könnte der Nutzen, der ihn mit der Zeit hieraus erwuchs, auf den hier in Rede stehenden Schaden doch nur angerechnet werden, wenn er mit dem Unfall adäquat zusammenhinge, das Schadensereignis jenes Unfalls also allgemein geeignet gewesen wäre, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und wenn die Anrechnung den Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspräche (vgl. RGZ 146, 275, 277, f; BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52]; 10, 107, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29, 33) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58]. - RG, 04.01.1935 - V 173/34
Besteht ein den Ausgleich von Schaden und Vorteil rechtfertigender Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
Mag auch die Unfallbeschädigung einen Anstoß dazu gegeben haben, daß sich der Kläger mehr auf eine Ausweitung des Kantinenhandels verlegte und sein Geschäft den oben erwähnten Strukturwandel erfuhr, so könnte der Nutzen, der ihn mit der Zeit hieraus erwuchs, auf den hier in Rede stehenden Schaden doch nur angerechnet werden, wenn er mit dem Unfall adäquat zusammenhinge, das Schadensereignis jenes Unfalls also allgemein geeignet gewesen wäre, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und wenn die Anrechnung den Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspräche (vgl. RGZ 146, 275, 277, f; BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52]; 10, 107, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29, 33) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58]. - BGH, 05.05.1961 - VI ZR 194/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 210/63
Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil ist durch das Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1961 - VI ZR 194/60 - zurückgewiesen worden.